Wichtiger Hinweis zum Schadstoff-Thema BISPHENOL – A in Thermopapieren

Ab Januar 2020 ist die Verwendung von BISPHENOL-A – haltigen Thermopapieren nach einer EU-Verordnung innerhalb der EU verboten. Dies gilt für alle thermoaktiven Papiere, welche sowohl für Thermo-Bonrollen (u.a. Kassen-Bonrollen und EC-CASH-Rollen) als auch für Thermoetiketten, eingesetzt werden.

Wir werden noch im Laufe des Kalenderjahres 2019 alle Thermo-Bonrollen mit unseren Geschäftspartnern auf mindestens eine BISPHENOL-A – freie Papierqualität umstellen. Die aktuell von uns gelieferten, Original SEIKO ® und DYMO ® – Rollenetiketten werden bereits heute schon in einer BISPHENOL-A-freien Papierqualität ausgeliefert.

Als PDF – Download zu diesem Themenkomplex fügen wir gerne die Informationen zu diesem Thema des
Umweltbundesamtes aus 2018 bei:

PDF-Download der Pressemitteilung des Umweltbundesamt